TUM Compliance Office - Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten veröffentlicht

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Mit Inkrafttreten des DFG-Kodex 2019 waren alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen aufgefordert, die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umzusetzen, um weiterhin Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.

Mit der neuenSatzung der Technischen Universität München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (TUM-SGwP 2021) hat das TUM Compliance Office mit Vizepräsidentin Angelika Görg (EoE) und Professor Joachim Heinzl (EoE, beratendes Mitglied des CO) den DFG-Kodex 2019 als eine der ersten Universitäten in Deutschland erfolgreich umgesetzt.

Die neue Satzung ist am 01.12.2021 in Kraft getreten.

 

TUM Compliance Office

Satzung der Technischen Universität München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (TUM-SGwP)

Zum DFG Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis